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Subunternehmen einbinden: Informationswege und Zuständigkeiten klären
Subunternehmen sollten in die Abstimmung einbezogen werden, wenn ihre Tätigkeiten Schnittstellen zu anderen Arbeiten oder gemeinsam genutzten Bereichen haben. Dazu müssen Kommunikationswege, zuständige Ansprechpersonen und die Weitergabe relevanter Informationen transparent sein.
Diese Punkte sollten Sie prüfen
- Eingesetzte Subunternehmen und ihre Tätigkeiten erfassen
- Ansprechpersonen auf den jeweiligen Ebenen benennen
- Relevante Plan- und Sicherheitsinformationen weitergeben
- Rückfragen und Änderungen in den bestehenden Abstimmungsweg aufnehmen
Worauf es in der Praxis ankommt
Die Beauftragung über ein anderes Unternehmen macht sicherheitsrelevante Schnittstellen nicht automatisch sichtbar. Eine aktuelle Übersicht der Beteiligten ist daher wichtig.
Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung
Ein fiktiver Netzbetreiber erfährt, dass ein beteiligtes Unternehmen einen Teil seiner Arbeiten weitervergeben hat. Bei der Vorbereitung des nächsten Abschnitts wird das Subunternehmen in die Kontaktübersicht aufgenommen. Die Projektleitung klärt, wer Informationen entgegennimmt und weiterleitet. Anschließend werden die betroffenen Abläufe mit allen relevanten Beteiligten abgestimmt.
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