NIS2
NIS2 für Netzbetreiber einordnen: Betroffenheit nicht pauschal annehmen
Ob und in welcher Form NIS2 für ein Unternehmen relevant ist, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung als Netzbetreiber ableiten. Sinnvoll ist eine strukturierte Prüfung von Tätigkeiten, Unternehmensmerkmalen und geltenden Anforderungen mit geeigneter fachlicher und rechtlicher Unterstützung.
Diese Punkte sollten Sie prüfen
- Tätigkeiten und organisatorische Struktur beschreiben
- Relevante Unternehmensmerkmale zusammentragen
- Vorhandene Einschätzungen und Zuständigkeiten erfassen
- Offene Fragen für eine fachliche Einzelfallprüfung festhalten
Worauf es in der Praxis ankommt
Diese Orientierung ist keine Rechtsberatung und entscheidet nicht über eine individuelle Betroffenheit. Maßgeblich ist eine Prüfung der aktuellen Anforderungen im Einzelfall.
Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung
Ein fiktiver Netzbetreiber möchte seine möglichen Berührungspunkte mit NIS2 besser verstehen. Das Unternehmen beschreibt seine Tätigkeiten und sammelt vorhandene interne Einschätzungen. Dabei bleiben Fragen zur Einordnung einzelner Aktivitäten offen. Diese werden für eine fachliche Prüfung dokumentiert, statt eine pauschale Schlussfolgerung zu ziehen.
Unterstützung durch Schweinberger Glasfaser Expertise
Unterstützung, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie für Glasfasernetze umzusetzen. Inhaber Michael Schweinberger ist zertifizierter Sachverständiger nach DIN ISO/IEC 17024.